Sicherheitsbeauftragte unterstützen durch freiwilliges Engagement vor Ort die Einrichtungsleitungen in Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie sind fest in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingebunden und unterstützen ihre Kolleg*innen dabei, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Sie wirken in den Arbeitsschutzgremien mit und fungieren als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Fachleuten und Unternehmensleitung.
Die Fortbildung entspricht den Anforderungen § 22 Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch (SGB VII), § 20 DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit DGUV Regel 100-001.
Themenschwerpunkte
- Begriffliche Grundlagen (Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Gefährdungen, Unfall
- Rechtliche und normative Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Die Arbeitsschutzorganisation bei der AWO
- Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten
- Prävention, Gesundheitsvorsorge und arbeitsmedizinische Vorsorge
- Werkzeuge für die Arbeitssicherheit (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Sicherheitsbegehung, Ereignisanalyse, Unterweisung)
- Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung
- Gefährliche Arbeitsstoffe
- Grundlagen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes
- Erste Hilfe und Notfallversorgung
- Innerbetriebliche Logistik
- Handgeführte Arbeitsmittel, Betriebsmittel und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Ergonomische Grundlagen
Zielgruppe
- Bereits benannte Sicherheitsbeauftragte
- Mitarbeitende der AWO, die diese Funktion übernehmen sollen
Ihr Gewinn
Sie eignen sich Wissen über die Anforderungen an die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte*r an und erfahren, wie Sie diese Kenntnisse im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit anwenden können.