Bildungsfreistellung

Die AWO Akademie Saar ist nach § 6 Abs. 7 Satz 1 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) befugt, Bescheinigungen für Beschäftigte aus dem Saarland auszustellen. Nach rechtzeitiger Anmeldung (spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) zu einem Bildungsangebot der AWO Akademie Saar kann eine Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt werden. Beschäftigte im Saarland haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei gleichzeitiger Fortzahlung […]