Die AWO Akademie Saar ist nach § 6 Abs. 7 Satz 1 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) befugt, Bescheinigungen für Beschäftigte aus dem Saarland auszustellen.
Nach rechtzeitiger Anmeldung (spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) zu einem Bildungsangebot der AWO Akademie Saar kann eine Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt werden. Beschäftigte im Saarland haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei gleichzeitiger Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Freistellungsdauer beträgt i.d.R. fünf Arbeitstage im Kalenderjahr.
Ihr Weg zur Bildungsfreistellung
Bei der Anmeldung zur Veranstaltung teilt die*der Teilnehmer*in dem Bildungsträger die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub mit.
Nach der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter muss der Anspruch auf Bildungsfreistellung spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Nach Veranstaltungsende reicht die*der Teilnehmer*in eine Teilnahmebescheinigung beim Arbeitgeber ein.
Sofern gewünscht, stellt der Veranstalter einen Nachweis der Freistellungsfähigkeit aus.