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Recht§§icher anleiten

Verantwortung und Handlungsspielräume für Praxisanleitende


Die Anleitung von Auszubildenden in Pflegeberufen ist elementar hinsichtlich der

Sicherstellung kompetenter Pflegefachkräfte von morgen. Die Qualifikation von

Praxisanleitungen ist im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz sowie in

den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Mit dem

Pflegeberufegesetz sowie der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

(PflAPrV) kommt der Anleitung von Auszubildenden ein besonderer Stellenwert zu:

Die Praxisanleitung muss für mindestens 10% der auf den jeweiligen Einsatz

entfallenden Ausbildungszeit gewährleistet sein. Nach der berufspädagogischen

Qualifikation der Praxisanleitung von mindestens 300 Stunden muss die/der

Praxisanleiter*in jährlich 24 Stunden berufspädagogischer Fort- und

Weiterbildung nachweisen. Davon müssen mind. 12 Stunden in Präsenz

nachgewiesen werden.


Inhalte

• Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)

• Vertrags- und Ausbildungsvertragsrecht

• Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutzrecht


Methoden

• Diskussion

• Kollegiale Beratung

• Rollenspiele

• Austausch und Lernaufgaben in Kleingruppen


Zielgruppe

Praxisanleiter*innen für Gesundheitsfachberufe


Ihr Gewinn

• Ihr berufspädagogisches Fachwissen wird nach neusten Erkenntnissen

aufgefrischt

• Sie erhalten neue Impulse und erweitern so Ihre fachlichen

Handlungsspielräume

• Sie erhalten Raum und Anreiz, Ihre eigene Haltung und Ihr berufliches

Selbstverständnis zu reflektieren

• Sie tauschen sich aus und vernetzen sich mit Ihren Kolleginnen und

Kollegen

• Sie weisen Ihre berufspädagogische Fortbildung nach


Status: Plätze frei

Kursnr.: 26-038

Beginn: Fr., 11.09.2026, 09:00 - 16:00 Uhr

Dauer: 8 UE

Kursort: AWO Akademie Saar

Gebühr: 138,00 € (inkl. MwSt.)


Datum
11.09.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Eifelstr. 35, AWO Akademie Saar