Qualifizierung Plus-Personalstandards nach § 113c SGB XI zukunftssicher erfüllen

Die gesetzliche Regelung nach § 113c SGB XI stellt Pflegeeinrichtungen vor neue Herausforderungen: Die erforderliche Personalausstattung muss über die in § 22 Abs. 3 definierte Mindestanforderung sichergestellt werden. Um dies zu erleichtern, ermöglicht die Vereinbarung eine anteilige Anrechnung von Pflegekräften mit dem Qualifizierungsniveau QN2 auf QN3, sofern eine entsprechende Fortbildung absolviert wurde.

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Qualifizierung Plus: Personalstandards zukunftssicher erfüllen Fortbildung zur anteiligen Anrechnung von QN2 auf QN3